Praxislogo 892

Dr. Dieter Mller
FTA Kleintiere Chirurgie Augenheilkunde

Die hufigsten Fragen zur tierrztlichen Abrechnung

Kann ich eine Rechnung verlangen?
In unserer Praxis ist es selbstverstndlich, dass Sie eine detaillierte und voll aufgeschlsselte Rechnung mit den Ziffern der Gebhrenordnung fr Tierrzte erhalten. So erfahren Sie klipp und klar, welche Leistungen erbracht, welche Materialien verwendet, welche Medikamente angewandt oder abgegeben wurden - und zwar mit Namen des Medikamentes und der Mengenangabe. Schlielich haben Sie und der berweisende Haustierarzt ein Recht darauf zu erfahren, welche Medikamente Ihr Tier erhalten hat. Auf der Liquidation finden Sie auch die erhobenen Befunde und gestellten Diagnosen.

Kann ich einen Kostenvoranschlag bekommen?
ber die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen und sich daraus ergebender Behandlungen informieren wir Sie gerne vorab. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Kostenvoranschlag im klassischen Sinne auch bei Standardeingriffen in der modernen Medizin nicht immer mglich ist, weil der diagnostische Aufwand und die einzuschlagenden Behandlungswege vom Zustand des Patienten abhngen.

Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhngig?
Tierrztliche Leistung wird auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht. Deshalb handelt es sich beim tierrztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Die Vergtung steht dem Tierarzt fr seine erbrachten Leistungen zu, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.

Muss ich die Behandlungskosten fr ein verletztes Fundtier zahlen?
Einen honorarpflichtigen Dienstvertrag mit dem Tierarzt geht auch derjenige ein, der fr ein verletzt aufgefundenes Wild- oder herrenloses Fundtier tierrztliche Hilfe in Anspruch nimmt. Wer in einem solchen Fall letztendlich die Kosten zu tragen hat, ist nicht immer klar, denn eine bundeseinheitliche Regelung gibt es dafr leider nicht.

Kann ich eine tierrztliche Rechnung prfen lassen?
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Tierarztrechnung haben, sprechen Sie uns bitte offen darauf an. Wir werden Ihnen gerne ausfhrliche Erluterungen geben. Sollten Sie weitere Informationen oder eine berprfung wnschen, wenden Sie sich bitte an die fr uns zustndige Tierrztekammer Nordrhein: www.tieraerztekammer-nordrhein.de

[ Startseite ] [ wir ber uns ] [ Leistungsangebot ] [ Infos fr Tierbesitzer ] [ Infos fr Tierrzte ] [ KLEINTIERMEDIZIN ] [ Landeshundegesetz ] [ So finden Sie uns ] [ Zahlung ] [ Gebhrenordnung ] [ Hinweise zur GOT ] [GOT - FAQs] [ GOT Download ] [ Impressum ] [ Kontakt ] [ EU Heimtierausweis ] [ Notfall ] [ Narkose-Seminare ] [ Praxiszeitung ]